Rentenversicherung für Freiberufler
Beim Thema Rentenversicherung für Freiberufler muss man grundsätzlich zwischen zwei Arten der freiberuflichen Tätigkeit unterscheiden. Falls der Freiberufler zusätzlich auch in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis steht, so ist er ohnehin in der Rentenpflichtversicherung und zahlt monatlich seine Beiträge. Ob diese Pflichtversicherung im Alter ausreicht, um den Lebensstandard zu halten, ist allerdings fraglich. Von daher sollte auch in diesem Fall über eine zusätzliche private Rentenversicherung nachgedacht werden. Diese gibt es in verschiedenen Formen. Für auch angestellte Arbeitnehmer ist die sogenannte Riester Rente zu empfehlen, weil es hier vom Staat Förderungen gibt.
Menschen, die nur freiberuflich tätig sind, müssen auf alle Fälle eine private Rentenversicherung für Freiberufler abschließen, weil sie andernfalls im Alter auf Sozialhilfe angewiesen wären. Die Riester Rente kommt hier leider nicht in Frage, weil man als rein Selbstständiger oder Freiberufler, nicht zu der Personengruppe zählt, bei der diese Rente staatlich gefördert wird. Aber es gibt zum Thema Rentenversicherung für Freiberufler auch noch andere Möglichkeiten. Darüber sollte man sich bei verschiedenen Versicherungen Angebote einholen. Eine Lebensversicherung (z. B. bei der Neckermann Lebensversicherung) oder die Investition in Wohneigentum sind beispielsweise zwei denkbare Möglichkeiten für eine gute Altersvorsorge. Falls man allerdings als Freiberufler einer künstlerischen Tätigkeit nach geht, kann man auch in die KSK, die Künsterlersozialkasse eintreten. Diese fungiert dann wie ein Arbeitgeber und man wird gesetzlich rentenversichert.
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