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Der Gründungszuschuss: Die Existenzgründungshilfe der Arbeitsagentur

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Arbeitslosigkeit muss kein Schicksal sein, sondern kann auch neue Chancen bieten. Für Menschen, die über arbeitsmarkttaugliche Kenntnisse verfügen und mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen, bietet beispielsweise die Arbeitsagentur spezielle Fördermöglichkeiten an. Dieser sogenannte Gründungszuschuss ermöglicht es auch Arbeitslosen ohne große Rücklagen, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Allerdings ist diese Existenzgründungshilfe an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Existenzgründung mit Aussicht auf Erfolg

Der Gründungszuschuss wird nur auf Antrag bewilligt und steht ausschließlich Arbeitslosen offen, die Arbeitslosengeld 1 beziehen. Außerdem muss der Antragssteller nachweisen können, dass er über alle Fertigkeiten und Kenntnisse verfügt, die für die angestrebte Existenzgründung notwendig sind. Selbstverständlich muss die Selbstständigkeit auch geeignet sein, langfristig die Bedürftigkeit zu beenden. Deshalb muss es absehbar sein, dass sie wirtschaftlich tragfähig sein wird und eine Arbeitszeit von mehr als 15 Wochenstunden erreicht werden kann. Da es sich bei der Bewilligung eines Gründungszuschusses um eine Ermessensentscheidung handelt, sollten Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, vor der Antragstellung einen soliden Businessplan anfertigen.

Umfang und Dauer der Förderung

Da davon ausgegangen wird, dass die Selbständigkeit rasch eine stabile Basis erlangt, ist der Bewilligungszeitraum für den Gründungszuschuss zunächst auf ein halbes Jahr beschränkt. In dieser Zeit wird monatlich ein Förderbetrag in Höhe des Arbeitslosengeldes 1 zuzüglich 300 Euro ausgezahlt. Im Anschluss daran können für weitere neun Monate EUR 300 pro Monat bezogen werden. Zusätzlich können gründungswillige Arbeitslose kostenlose Beratungsgespräche und von der Arbeitsagentur angebotene Gründungsseminare wahrnehmen.

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