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Steuerparadies für Unternehmer: Tschechien

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Die wichtigsten Grundlagen der Europäischen Union – Niederlassungsfreiheit und Bewegungsfreiheit – bieten neue, früher nicht vorstellbare Möglichkeiten für legale Steuerersparnisse. Dabei ist zu beachten, dass es einen bedeutenden Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung gibt; während ersteres strafbar ist, ist das zweite legal.

Die Europäische Union hat viele Standards und Gesetze harmonisiert. Dieser Prozess ist konstant und unhaltbar, aber nicht im fernsten wird über eine Steuerunion spekuliert. Das ist im heutigen Europa bislang nicht vorstellbar.

Diese Tatsachen, also grundsätzliche Freiheiten in der EU auf der einen und gleichzeitig bedeutende Unterschiede in den Steuersystemen der einzigen Mietgliedstaaten auf der anderen Seite eröffnen fast unbegrenzte, legale Möglichkeiten für Unternehmer, ihre Einnahmen steuerlich zu entlasten. Wer es wagt, sein steuerliches Domizil zu ändern, bekommt die Möglichkeit, unter 27 Steuersätzen, die meistens viel niedriger als in Deutschland sind, zu wählen.

Dabei geht es nicht um Offshore, nicht um Zypern, Malta, o.ä., sondern beispielsweise um den Nachbarstaat Tschechien: Nur wenige Stunden Fahrt von meisten Teilen Deutschlands aus befindet sich ein Steuerparadies. In Tschechien bezahlen Körperschaften im Durchschnitt 10% weniger Steuer als in Deutschland, Einzelunternehmen zwischen 20 %-30% weniger. Vor allem für Freelancer, die selbstständig tätig und nicht territorial abhängig sind, kann diese Nähe vom Vorteil sein. Stellen Sie sich eine heute alltägliche Situation vor: eine Person, die im Internet arbeitet. Der Arbeitsort dieser Person ist virtuell. Man kann nicht bestimmen, von wo aus die Arbeit ausgeübt wird. Wenn der Wohnort dieser Person in Tschechien ist, ist sie in Tschechien steuerpflichtig. Ihre Bewegungsfreiheit wird davon nicht berührt. Sie kann noch immer in Deutschland Zeit verbringen. Solange ihr Lebensschwerpunkt in Tschechien ist – und das wird durch Erwerb der Aufenthaltsdokumente bewiesen – ist diese Person ein tschechischer Steuerresident.

Verantwortlich für den Inhalt dieses Textes und weitere Informationen: www.firmengrundung.cz.

Wichtig: Wer diesen Schritt gehen möchte, sollte vorher einen auf diesem Gebiet versierten Rechtsanwalt konsultieren.

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Berichte zu Steuerthemen und Rechtsänderungen für Privatpersonen und mittelständische Unternehmen lesen Sie auf unternehmen-steuer.de.

Bild: Image courtesy of taesmileland / FreeDigitalPhotos.net

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