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Outsourcing – Produktentwicklung auslagern?

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Dass Unternehmen vor allem verwaltende Funktionen auslagern und Managed Services in Anspruch nehmen, ist nicht neu. Durch schlankere Prozesse bei den beauftragten Dienstleistern lassen sich Kosten in erheblichem Umfang sparen. Aber wie sieht es mit betrieblichen Kernprozessen aus? Ist eine Auslagerung der Produktentwicklung überhaupt denkbar? Schließlich sind die Produkte doch das Aushängeschild eines Unternehmens gegenüber den Kunden, der zentrale Punkt des Geschäftsmodells.

Beispiel IT-Produkte

In der Softwareentwicklung ist es heute absolut üblich, dass Unternehmen ihre Produktentwicklung auslagern. Vor allem bei Anwendung agiler Arbeitsmethoden zahlt es sich aus, IT-Unternehmen mit entsprechendem Erfahrungsschatz zu beauftragen. Der Auftragnehmer hat möglicherweise besseren Zugriff auf Fachkräfte. Er kann vielleicht bei Bedarf durch internationale Vernetzung auf Mitarbeitende zurückgreifen, die die Anforderungen und die Kultur ausländischer Märkte wesentlich besser in ihre Arbeit einfließen lassen, als der Auftraggeber selbst es könnte.

Nicht jedes Produkt gehört zum Kernsortiment

Aber lassen sich die Vorteile aus der IT ohne weiteres auf physische Produkte übertragen? Die Behauptung, die Produktentwicklung gehöre nicht zwingend zu den Kernprozessen, mag zunächst überraschen. Die folgenden Beispiele machen aber deutlich, was gemeint ist. Will ein Sportartikelhersteller unter seiner Marke auch Körperpflege-Produkte wie Duschgel, Deo oder Duft anbieten, liegt die Produktentwicklung ziemlich sicher außerhalb seiner Kernkompetenz. Entweder er baut diesen Geschäftszweig neu auf und hat erhebliche – und mit Risiko verbundene – Investitionskosten. Oder er findet einen Auftragnehmer in diesem Segment, der Ideen für die gewünschte Produktreihe liefert und in enger Absprache einen Prototypen zur Marktreife entwickelt. Idealerweise entsteht in der Produktentwicklung durch Outsourcing eine Win-win-Situation: So könnte beispielsweise ein Taschenhersteller als Auftragnehmer einen größeren Kundenkreis erschließen, indem er seine Erfahrungen im Design von Taschen, Koffern, Rucksäcken und dergleichen anderen Unternehmen anbietet und hochspezialisierte White-Label-Produkte wie etwa Golfsäcke, Motorradtaschen, Laptop-Hüllen und Fotorucksäcke entwickelt.

Konkrete Absprachen sind zwingend

Wichtig ist eine ausführliche und klare Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. So muss beispielsweise vertraglich geregelt sein, wer für Ideenfindung und Produktdefinition verantwortlich ist und wer später die Rechte an dem geschaffenen geistigen Eigentum hat. Auch der Zeitplan für das Projekt muss klar definiert sein. Das gilt vor allem, wenn der Outsourcing-Partner zeitgleich an mehreren Aufträgen arbeitet und deshalb priorisieren muss. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – diese Weisheit trifft auf das Auslagern der Produktentwicklung nicht unbedingt zu. Ein Stück weit gibt der Auftraggeber die Kontrolle in die Hand des Produktentwicklers. Das gilt vor allem bei einer Produktentwicklung und anschließenden Fertigung im Ausland. Sorgen Sie als Auftraggeber dafür, dass die Produktentwicklung nicht zur kompletten Black Box für Sie wird. Allein schon durch das Lieferkettengesetz ergeben sich Verpflichtungen. Eine Alternative mit mehr Einflussmöglichkeiten ist die Produktentwicklung im Rahmen eines Joint Ventures.

Kosten im Blick halten

Die Reduzierung von Kosten ist eines der Hauptargumente für das Auslagern betrieblicher Prozesse. Bevor Sie die Entscheidung zur Auslagerung treffen, stellen Sie sicher, dass die Rechnung auch aufgeht. Schließlich bezahlt der Auftraggeber einen Teil der Gemeinkosten und die Gewinnmarge des Auftragnehmers mit. Ein Business Case schafft Klarheit, ob das Outsourcing wirklich billiger ist oder ob es zumindest Investitionsrisiken vermeidet.

Bild: Bigstockphoto.com / DragosCondrea

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