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Sponsored Video: Betriebsratsgründung: Betriebsräte sind das Sprachrohr der Belegschaften

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Wer nicht im Berufsleben steht, weiß vermutlich gar nicht, dass im vierjährlichen Rhythmus – immer von März bis Mai – Betriebsratswahlen stattfinden. Betriebsräte sind in der Arbeitswelt ein wichtiges Instrument der Belegschaft, um deren Bedürfnisse bei der Chefetage anzubringen. Sie besitzen besondere Rechte gegenüber den Arbeitgebern, tragen Forderungen der Beschäftigten vor und helfen dabei, diese durchzusetzen. Sie schalten sich bei Bedarf und auf Wunsch ein bei Themen wie Rechtsberatung oder Gesundheitsproblemen. Betriebsräte sind in ihrer weit überwiegenden Mehrheit Mitglieder von Gewerkschaften, die zum Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) gehören. Auch dadurch sind sie persönlich und juristisch geschützt gegen Angriffe von Unternehmensführungen. Die Vernetzung mit der flächendeckenden Verwurzelung des DGB in der deutschen Arbeitswelt verleiht den Betriebsräten große Durchsetzungsfähigkeit.

Immer zur Stelle

Betriebsräte sind Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme der Arbeitnehmerschaft in der Berufswelt. Ihre Meinung zur Qualität und Effizienz von bestehenden Arbeitsabläufen oder wichtigen in der Firma anstehenden Neuerungen ist gefragt, daneben sind sie erster Ansprechpartner für ihre Kollegen bei Mobbing, Ungerechtigkeiten und anderen Ärgernissen im Berufsalltag. Das kann beispielsweise regelmäßig anfallende, unbezahlte Mehrarbeit sein oder schlechte Behandlung von Mitarbeitern durch Vorgesetzte. Betriebsräte kümmern sich auch um vernünftig ausgestattete Arbeitsplätze. Sie melden Mängel und Gefahren an die Chefetage, den Betriebsarzt oder die Gewerbeaufsicht. Das unternehmerische und rechtliche Hintergrundwissen für diese Aufgaben wird ihnen vom DGB, die fachliche Seite ganz gezielt von der jeweils brachenzuständigen Gewerkschaft wie der IG Bau oder der IG Metall vermittelt.

Jetzt einen Betriebsrat wählen!

Den Betriebsrat eines Unternehmens können alle volljährigen Frauen und Männer wählen, die in dieser Firma angestellt sind. Wer mindestens sechs Monate dem Unternehmen angehört, kann auch selbst kandidieren. Eine Betriebsratsgründung kann erfolgen, wenn es mindestens fünf wahlberechtigte Mitarbeiter gibt. Spätestens 10 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit ernennt der amtierende Betriebsrat einen Wahlvorstand. Dieser erstellt eine Liste mit allen wahlberechtigten Kollegen und lädt zur Betriebsversammlung ein, bei der dann die Wahl stattfindet. Der DGB ruft alle Arbeitnehmer dazu auf, ihre Chance auf Mitbestimmung in den Betrieben wahrzunehmen und ihr Recht auf Gründung und Ernennung eines Betriebsrats wahrzunehmen. Mehr Infos zur Wahl gibt es beim DGB oder bei Twitter.

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Bild: Image courtesy of phanlop88 / FreeDigitalPhotos.net

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