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Jobvermittlungen: Arbeitsagentur und private Dienstleister

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Die Jobvermittlung zählt zu den Kernaufgaben der öffentlich-rechtlichen Agenturen für Arbeit. Auch Menschen, die nicht offiziell arbeitslos sind, können diesen Service in Anspruch nehmen. Zugleich konkurrieren am Markt zahlreiche private Personaldienstleister, die sich bei der Vermittlung oftmals als effizienter erweisen.

Arbeitsagentur und private Vermittler im Vergleich

Die Arbeitsagentur kann Jobsuchenden die Tätigkeiten anbieten, die Unternehmen an sie melden. Hierin liegt der Haken: Firmen übermitteln viele Jobangebote nicht an die Arbeitsagenturen, weil sie von deren Leistungen enttäuscht sind oder der bürokratische Aufwand zu umfangreich ist. Private Personaldienstleister schneiden in diesem Punkt besser ab, sie unterbreiten Bewerbern eine Vielzahl an Angeboten. Zudem suchen sie aktiv nach passenden Tätigkeiten. Sie legen ein Profil des Arbeitssuchenden an und vergleichen diese mit den vorliegenden Anfragen. Findet sich nichts, setzen die Jobvermittler die Suche die nächsten Wochen fort. Arbeitgeber sparen sich mithilfe von Jobvermittlern viel Aufwand beim Rekrutieren von Fachkräften und können freie Stellen gezielt besetzen. Gute Jobvermittlungen verfügen über ein breites Netzwerk und direkte Kontakte zu Arbeitgebern und Jobsuchenden, das erhöht für beide Seiten die Erfolgschancen. Auf bestimmte Berufsgruppen fokussierte Anbieter wie Kanzlei-Job.de bieten Spezialisten eine hilfreiche Plattform. Aus Sicht der Jobsuchenden verdient ein weiterer Vorteil Erwähnung: Mit privaten Dienstleistern können sie unkompliziert kommunizieren und Termine vereinbaren, während bei den Arbeitsagenturen lange Wartezeiten drohen.

Jobvermittlungen gibt es jedoch nicht nur für Festanstellungen. Das Portal Cloudworkers beispielsweise bietet Selbstständigen eine Plattform, auf der sie ihre Fähigkeiten vorstellen und Auftraggeber finden können. Firmen wiederum können dort für ihre Projekte geeignete selbstständige Dienstleister finden.

Vermittlungsgutschein der Arbeitsagenturen

Der Staat weiß um diese Probleme, deswegen fördert er explizit die private Jobvermittlung. Das verwirklicht er mit Vermittlungsgutscheinen, die Arbeitsagenturen den Jobsuchenden ausstellen: Mit diesem Gutschein können sie einen Personaldienstleister beauftragen, der bei einer erfolgreichen Vermittlung 2.000 Euro erhält. Alle ALG1-Empfänger, die mindestens sechs Wochen arbeitslos sind, haben einen Rechtsanspruch auf diesen Gutschein. Bei allen anderen Interessierten, zum Beispiel ALG2-Empfängern und Arbeitssuchenden ohne ALG-Bezug, handelt es sich um eine Ermessensleistung. Auf allen Vermittlungsgutscheinen hält die Arbeitsagentur das konkrete Ziel fest, sie nennt unter anderem ein konkretes Berufsfeld.

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Bild: Bigstockphoto.com / pikepicture

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