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Altteilsteuer: Die besondere Umsatzsteuer in der Kfz-Branche

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Bei der Altteilsteuer handelt es sich um eine Umsatzsteuer, die speziell auf Bestandteile von Autos anfällt. Der Staat fordert sie, wenn eine Kfz-Werkstatt oder ein anderer gewerblicher Betrieb in der Kfz-Branche ein Teil eines Fahrzeugs austauscht. Deswegen heißt diese Steuer auch Austauschaltteilsteuer, die Methode nennt sich Austauschverfahren.

Austausch wie Ankauf gewertet

Beim Austausch eines Kfz-Teils behält die Werkstatt oder der Händler das bisherige Teil. Der Gesetzgeber betrachtet diese Rückgabe als Aufkauf und verlangt dafür die Altteilsteuer. Es spielt keine Rolle, ob das Unternehmen dafür tatsächlich etwas zahlt. In der Regel erhalten Kunden nichts, entsprechend schwer lässt sich die Umsatzsteuer nach gewöhnlichen Maßstäben berechnen. Es fehlt mit dem Kaufpreis die Berechnungsgrundlage. Deswegen greift der Staat zu einem Kniff: Die Grundlage sind 10 % des Endpreises desselben Neuteils.

Steuer bezahlt der Kunde

Werkstätten und Co. müssen diese Altteilsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen. In der Praxis sieht das folgendermaßen aus: Die Firma berechnet auf sämtliche Neuteile plus die Arbeitsstunden die übliche Umsatzsteuer von 19 %, dasselbe gilt für die Altteilsteuer auf die ausgetauschten Teile. Diese Altteilsteuer muss das Unternehmen gesondert auflisten. Vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe können diese Steuerart wie die allgemeine Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend machen. Für sie stellt sie einen durchlaufenden Posten dar, während sie die Rechnung für private Kunden verteuert.

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Bild: Bigstockphoto.com / Phantom1311

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