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Die Künstlersozialkasse („Künstlerkrankenkasse“)

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Eigentlich müssen sich Selbstständige privat versichern oder einen Vertrag über eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Doch es gibt einige Ausnahmen. Dazu gehören die Texter, die eine besonders breite Angebotspalette haben, ebenso wie Künstler, die z. B. Gemälde verkaufen. Die Freelancer dürfen aber nicht nur reine Werbetexte nach Vorgaben des Kunden schreiben, sondern sie müssen sich nachweisbar auch kreativ betätigen, wenn sie in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden. Wer nur SEO-Texte schreibt, wird als reiner Dienstleister betrachtet. Jenny Brix beispielsweise bietet auch Gedichte und Kurzgeschichten an und schreibt sogar ganze Romane und Drehbücher. Deshalb gehört sie in die Kategorie Publizisten, die von der Künstlersozialkasse, kurz auch KSK, aufgenommen werden kann.

Welche Vorteile bringt die „Künstlerkrankenkasse“?

Über die KSK wird man bei einer gesetzlichen Krankenkasse der eigenen Wahl pflichtversichert, was auch den Erhalt der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente mit einschließt. Die Beiträge werden im Gegensatz zur privaten Versicherung nach dem tatsächlichen Einkommen und nicht nach dem Umfang der zu gewährenden Leistungen unter Beachtung von Alter und Vorerkrankungen berechnet.

Hinzu kommt die Möglichkeit, sich über Wahltarife bei der Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld besonders günstig bereits ab dem 15. Tag einer Arbeitsunfähigkeit sichern zu können. Für privat Versicherte ist das sonst erst ab dem 43. Tag möglich, weil diese Ausnahmeregelung ausschließlich für diejenigen gilt, die über die Künstlersozialkasse versichert sind.

Auch die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung von Angehörigen über die Familienversicherung ist nicht zu verachten. Würde sich ein Texter privat versichern, wären in der Regel auch für Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen separate Verträge mit zusätzlichen Beiträgen fällig.

Was ist die Künstlersozialkasse?

Die KSK sitzt in Wilhelmshaven und gehört rechtlich zur Unfallkasse des Bundes. Sie besteht seit dem Jahr 1983 und arbeitet auf der rechtlichen Grundlage des so genannten Künstlersozialversicherungsgesetzes aus dem Jahr 1981.

Derzeit gibt es Bestrebungen, die KSK abschaffen zu wollen. Sie gehen vom Bund der Steuerzahler aus, der den damit verbundenen Verwaltungsaufwand als zu hoch erachtet und in dem Zusammenhang auch die Künstlersozialabgabe der Endkunden anprangert.

Die Gewerkschaften und einige andere Interessensvertreter der Künstler setzen sich für den Erhalt der KSK ein. Sie haben bei der sozialen Absicherung vor allem den Nachteil, dass sie in der Regel allein arbeiten und sich in ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Gegensatz zu allen anderen Branchen in der Regel nicht durch fachkundige Dritte vertreten lassen können.

Weitere Infos rund um interessante Arbeits-Themen liefert die Webseite der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen Bmhs.

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