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Bessere Verzinsung der Mietkaution

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Seit der Änderung der Mietrecht Gesetze im Jahr 2001 hat sich viel verändert im Bereich der Mietkaution. Durch die Änderung ist es nun möglich die zu hinterlegende Kaution für die Wohnung oder Immobilie als Mieter selber anzulegen und dem Vermieter diese zu verpfänden. Die Anlage beschränkt sich dabei nicht nur auf das gute alte Sparbuch mit mickrigen Zinsen, es ergeben sich neue interessante Anlagekonzepte.

So ist es möglich die Summe der Kaution (max. 3 Monatskaltmieten) als Bausparvertrag zu hinterlegen, ein Mietkautionsdepot einzurichten und die Summe der Mietkaution in Fonds oder Aktien anzulegen oder aber auch eine Tagesanleihe des Bundes als Finanzmittel auszuwählen. Hypothekenanleihen sind derzeit die Anlageart mit den höchsten Zinsen mit durchschnittlich 5,5% p.a. – jedoch auch die Riskanteste.

Wer es lieber moderat angehen möchte, sollte jedoch trotzdem vergleichen, denn auch bei Sparkonten gibt es unterschiedliche Konditionen und die Verzinsung der Mietkaution unterschiedet sich bis zu 0,75%.

Ein Gegenmodell zur Geldanlage stellt die Mietbürgschaft bzw. der Kautionsschutzbrief dar. Hierbei muss man als Mieter keine Kaution hinterlegen, sondern schließt eine Versicherung ab, welche zu geringen monatlichen Kosten das Bürgen für die Immobilie übernimmt. Lohnen wenn man gerade umzieht und finanziell bereits belastet ist, so spart man sich die „doppelte Mietkaution“. Ein Schelm wer bei dem Kautionsschutzbrief Böses denkt, eine Bonität muss bei den meisten Anbietern hierbei jedoch trotzdem gegeben sein.

Wer als Vermieter jedoch trotzdem auf Nummer Sicher gehen möchte ist mit einer Mietausfallversicherung am Besten beraten. Das Thema Mietnomaden sollte dami endgültig beerdigt sein, hier streiten sich die Geister wie hoch das Risiko in Deutschland tatsächlich vorhanden ist und es gibt gegensätzliche Statistiken. Eine Ausfallversicherung steht jedoch auch für einen eventuellen Leerstand der Wohnung für bis zu 12 Monate ein.

Viele Mieter haben Ihre Mietkaution noch auf einem Sparbuch angelegt, oder dem Vermieter anvertraut – ohne zu wissen dass man die Kaution auch innerhalb eines Mietverhältnisses umschichten kann. So kann man aus „totem Kapital“ auch noch eine lukrative geldanlage machen – der Vermieter hat in der Regel nichts dagegen einzuwenden.

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