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Nebenberuflich selbstständig machen: Tipps und Tricks!

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Sie möchten die Sicherheiten, die Ihr Angestelltenverhältnis bietet, nicht verlieren? Ein kleiner Nebenverdienst für ein paar Sonderwünsche wäre nett. Aber die Zeiten, wann dieser Verdienst erwirtschaftet wird, sollen flexibel sein? Dann wäre die nebenberufliche Selbstständigkeit eine gute Option. Als nebenberuflich gilt die Selbstständigkeit allerdings nur dann, wenn sie nicht mehr als 18 Stunden pro Woche ausgeführt wird und das Einkommen daraus nicht das hauptberufliche Einkommen überschreitet.

Damit das Vorhaben ordnungsgemäß und auch erfolgreich durchgeführt werden kann, sind einige Dinge zu beachten.

Am Anfang sollte auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit die Analyse der Geschäftsidee stehen. Ein Businessplan kann dabei helfen, herauszufinden, ob es überhaupt einen Markt für die eigene Idee gibt, wie die finanziellen Risiken sind und inwieweit sich die Idee finanziell für Sie lohnt. Im Netz gibt es zahlreiche Hilfen zu dem Thema und auch Gründerseminare oder ähnliche Veranstaltungen bieten Rat und Hilfestellung. Die Frage, ob Sie Gewerbetreibender oder Freiberufler sind, ist ebenfalls zu klären. In diesem Zuge sollten Sie sich auch Rechtsinformationen, Informationen zu mögliche finanzielle Zuschüsse, benötigte Versicherungen etc. einholen und diese in Ihrer Planung berücksichtigen. Wer mit seiner Tätigkeit im Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 17500 Euro Umsatz brutto macht, kann die Kleinunternehmerregelung wählen und muss somit auch die Umsatzsteuervoranmeldung nicht machen. Nähere Informationen dazu finden sich ebenfalls im Netz.

Bevor Sie ihre Nebentätigkeit starten, ist möglicherweise das Einverständnis Ihres Arbeitgebers einzuholen. Beachten Sie auch eventuelle Regelungen dazu in Ihrem Arbeitsvertrag. Sind diese Punkte abgearbeitet, kann es auch fast schon losgehen.

Die ordentliche Anmeldung der Tätigkeit ist allerdings dann noch wichtig, bevor Sie endgültig starten. Diese kann beim Gewerbe- bzw. Ordnungsamt gemacht werden und kostet in der Regel nicht mehr als 15,00 Euro. Bei der Angabe des Tätigkeitsfeldes ist es von Vorteil, dieses nicht all zu eng zu halten. Das erspart spätere Änderungen. Möchten Sie zum Beispiel Webseiten programmieren, geben Sie etwas wie „Internetdienstleister“ oder „alle Computeranwendungen“ an. Bewahren Sie die Quittung für den Gewerbeschein direkt auf, die Kosten können dann in Ihren Ausgaben aufgeführt werden. Generell gilt ab jetzt: Keine Kassenzettel, Parkscheine oder Tankquittungen mehr entsorgen, die in Verbindung mit der selbstständigen Tätigkeit stehen. Diese Ausgaben können nämlich am Ende bei der Steuererklärung angegeben und somit von der Steuer abgesetzt werden.

In Steuerfragen kann es hilfreich sein, einen Steuerberater heranzuziehen. Es gibt in den meisten Städten Steuerberater, die sich ganz speziell um Existenzgründer kümmern. Gerade im ersten Jahr als Neuling in der Selbstständigkeit lohnt sich oft die Investition in einen Profi.

Wenn Sie diese Tipps und Tricks befolgen, ist die nebenberufliche Selbstständigkeit eine recht risikoarme Möglichkeit, eventuell irgendwann mal ganz der eigene Chef zu sein.

Ein Text von Robert Nabenhauer. Mehr zum Thema unter nabenhauer-consulting.com.

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