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Personalnebenkosten: Das kostet den Arbeitgeber der zweite Lohn

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Löhne und Gehälter machen zwar den Hauptteil der Personalkosten aus, aber Personalnebenkosten – auch als Lohnzusatzkosten oder Sozialkosten bezeichnet – belasten die Kostenrechnung eines Unternehmens so erheblich, dass sie schon als „zweiter Lohn“ bezeichnet werden.

Pflicht und Kür

Viele Zusatzkosten ergeben sich aus gesetzlichen Verpflichtungen oder Regelungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und dergleichen, die zwingend zu beachten sind. Das sind an erster Stelle die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung werden jeweils hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, die gesetzliche Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein nach einem Umlageverfahren. Je nach Betriebsgröße ist die Beschäftigung eines Betriebsarztes vorgeschrieben. Auch Aufwand nach dem Schwerbehindertengesetz und dem Mutterschutzgesetz sowie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind Personalnebenkosten. Tarifliche oder betriebliche Sozialkosten werden entweder direkt an den Arbeitnehmer gezahlt, zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und andere Boni, oder sie kommen den Beschäftigten indirekt zugute, etwa Weiterbildungsangebote, der Betrieb einer Kantine oder eines Werkskindergartens. Soweit keine Verpflichtung zur Zahlung besteht, sollte der Arbeitgeber immer wieder auf die Freiwilligkeit hinweisen. Ansonsten entsteht eine sogenannte betriebliche Übung, aus der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch herleiten könnten.

Viele indirekte Kosten

Damit ist die Liste der Personalkosten aber noch nicht zu Ende. Hat ein Unternehmen Personalbedarf, muss es Stellenanzeigen schalten, Headhunter bezahlen oder Prämien ausloben, wenn Mitarbeiter Empfehlungen aussprechen. Ein innovatives HR-Tool, das Aufwand und Kosten beim Personalrecruiting deutlich reduzieren kann, finden Sie bei personalitycheck-online.com. Besteht dagegen Abbaupotenzial, gibt es Kosten aus Sozialplänen wie Abfindungen oder Aufstockungsbeträge in der Altersteilzeit. Viele weitere Kosten zählen zwar nicht zu den Personalkosten, ihre Höhe ist aber von der Mitarbeiterzahl direkt abhängig. Das sind insbesondere Raumkosten (Mieten), die Ausstattung mit Büromöbeln, Computern, Festnetz- und Mobiltelefonen und dergleichen, der Verbrauch an Büromaterial, eventuell Dienstwagen. Um eine sehr grobe Näherung zu erhalten, kann ein Unternehmer die Bruttolohnsumme mit 1,7 multiplizieren und erhält damit einen Anhaltspunkt für seine direkten und indirekten Personalkosten. Präziser ist es, die tatsächlichen Kosten aus dem Rechnungswesen auszuwerten und damit Besonderheiten der Branche und des Unternehmens zu berücksichtigen.

Bild: Bigstockphoto.com / Elegant Solution

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