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Privates Darlehen: mehr Sicherheit durch einen Privatkreditvertrag

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Für alle, die lediglich eine vergleichsweise geringe Summe benötigen, Ihren Schufa-Score nicht beeinträchtigen wollen oder nicht die bei Bankdarlehen üblichen Sicherheiten vorweisen können, ist ein Darlehen von einer Privatperson eine sinnvolle Alternative zu einem herkömmlichen Bankkredit. Dabei muss es sich nicht unbedingt um einen Bekannten oder Verwandten handeln, denn auch Online-Portale vermitteln Kontakte zu privaten Darlehensgebern. Aber egal, wie hoch der Betrag ist und in welchem Verhältnis Sie zu dem Kreditgeber stehen – um von vorneherein Missverständnisse auszuschließen und beide Parteien abzusichern, sollte ein schriftlicher Privatkreditvertrag geschlossen werden.

Grundlegende Regelungen

Ein Darlehensvertrag im privaten Umfeld muss nicht umfangreich sein und kann selbstverständlich sehr viel individueller gestaltet werden als ein Kreditvertrag mit einem Geldinstitut oder mit einem über einen Privatkredit-Vergleich im Internet vermittelten Kreditgeber. Einige Punkte sollten darin aber immer enthalten sein. Dazu gehört zunächst natürlich die genaue Darlehenssumme. Nur wenn diese schriftlich fixiert ist, können spätere Nachforderungen vermieden werden. Außerdem sollte festgelegt werden, wann und auf welche Weise die Rückzahlung erfolgt. Dabei ist es sinnvoll, von vorneherein die exakte Laufzeit des Darlehens sowie die Höhe von beispielsweise monatlich oder vierteljährlich erfolgenden Ratenzahlungen festzulegen. So kann eventuellen Streitigkeiten in der Zukunft vorgebeugt werden. Eine Vereinbarung, dass die Ratenbeträge jeweils per Dauerauftrag überwiesen werden, erhöht zusätzlich die Sicherheit für beide Seiten, dass die Rückzahlung ordnungsgemäß erfolgt. Ein wichtiger Punkt, der gerade bei Darlehen im Bekannten- und Verwandtenkreis übersehen wird, ist die Vereinbarung von Zinsen. Wenn keine marktnahen Zinsen berechnet werden, kann dies zu unangenehmen Überraschungen führen, da das Finanzamt in diesem Fall das Darlehen möglicherweise als Schenkung wertet.

Darlehen absichern

Um eine ordnungsgemäße Rückzahlung zu gewährleisten und den Darlehensgeber vor Verlusten abzusichern, sollte in einem Privatkreditvertrag auch Regelungen für den Fall enthalten sein, dass der geliehene Betrag ganz oder teilweise nicht zurückgezahlt wird. Insbesondere bei größeren Darlehenssummen sollten Sicherheiten vereinbart werden. Das kann beispielsweise die Sicherheitsübereignung des Kraftfahrzeugs des Darlehennehmers sein, der dabei dem Kreditgeber für die Darlehenszeitraum den Fahrzeugbrief überlässt. Falls Wohneigentum vorhanden ist, kann auch eine Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch vorgenommen werden. Ein notarielles Schuldanerkenntnis kann bei hohen Darlehensbeträgen ebenfalls sinnvoll sein, auch wenn dadurch zusätzliche Notarkosten entstehen. Es sorgt dafür, dass der Darlehensgeber vor einer Zwangsvollstreckung kein langwieriges Gerichtsverfahren anstrengen muss. Damit dem Kreditgeber keine Nachteile entstehen, wenn lediglich einzelne Raten nicht oder nur verspätet geleistet werden, sollte der Darlehensvertrag auch Regelung bezüglich Verzugszinsen und einer vorzeitigen Kündigung enthalten. Weitere Bestimmungen zu den Kündigungsmodalitäten sind nur dann notwendig, wenn kein bestimmter Rückzahlungszeitraum vereinbart wird.

Bild: Bigstockphoto.com / HalfPoint

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