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Unterweisungen im Arbeitsschutz – mehr als lästige Pflicht

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Schenken Sie dem Kabinenpersonal vor Antritt eines Fluges noch Aufmerksamkeit? Oder meinen Sie, das „Stewardessen-Ballett“ zur Sicherheit an Bord bereits auswendig nachtanzen zu können? Und nun überlegen Sie, was dieses Thema mit der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen zu tun haben könnte.

Gesetzliche Unterweisungspflicht

Die Verpflichtung zur regelmäßigen Unterweisung ergibt sich aus § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie aus weiteren Bestimmungen, zum Beispiel der Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Arbeitsschutzbehörden, das sind je Nachbundesland Ämter für Arbeitsschutz und Bezirksregierungen, kontrollieren die Einhaltung dieser Verpflichtung – nicht nur nach einem Unfall, sondern auch anlasslos bei Betriebsbegehungen. Deshalb müssen Sie jede durchgeführte Unterweisung verwalten und nachweisen können. Spezielle Software hilft dabei, Online-Trainings zu erstellen, die Durchführung nachzuhalten und um persönliche bzw. virtuelle Unterweisung durch den Vorgesetzten zu ergänzen. So ist es zum Beispiel kein Problem, bei einem Besuch vom Amt eine Unterweisungsquote von idealerweise 100 % nachzuweisen, die nicht durch ruhende Arbeitsverhältnisse, Langzeitkranke oder Mitarbeiter in der passiven Phase der Altersteilzeit negativ beeinflusst ist.

Arbeitsschutz ist Führungsaufgabe

Überlassen Sie die Unterweisungen im Arbeitsschutz nicht allein der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt. Sie sind zwar als Experten beratend einzubeziehen, kennen aber weder alle Mitarbeiter noch jeden Arbeitsplatz. Nicht nur besser, sondern vom Gesetz sogar ausdrücklich gefordert sind Unterweisungen, die eigens auf den jeweiligen Aufgabenbereich bzw. Arbeitsplatz ausgerichtet sind. Da sicherlich einige Teile der regelmäßigen Unterweisungen für viele Beschäftigte identisch sein werden, bietet sich eine Zweiteilung an: Globale Elemente wie Verhalten im Brandfall, Sicherheit im Büro und ergonomische Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen können softwaregestützt individuell am eigenen Computer ausgeführt werden, wenn alle Mitarbeitenden darauf Zugriff haben. Mit Hilfe eines kleinen Abschlusstests lässt sich das erfolgreiche Absolvieren eines Computer Based Trainings (CBT) rechtssicher dokumentieren. Die jeweilige Führungskraft ergänzt die Schulung, indem sie weitergehende Fragen beantwortet, auf spezielle Aspekte des Arbeitsbereichs eingeht und zum Beispiel mit dem Team die Fluchtwege begeht. Lassen Sie die Teilnahme an diesen Unterweisungen per Unterschrift dokumentieren – der Nachweis eines CBT reicht vielen Behörden nicht aus.

Tipps für abwechslungsreiche Unterweisungen

Beschränken Sie die Zeit für eine persönliche Unterweisung auf eine halbe Stunde. Das sichert die Aufmerksamkeit Ihres Publikums und bewahrt Sie vor langatmigen Ausschweifungen. Stellen Sie einen Praxisbezug her. Das gilt vor allem, wenn es Unfälle oder Beinahe-Unfälle gegeben hat. Greifen Sie diese Situationen auf, beziehen Sie das Team ein. Statt „Beschallung von vorn“ fragen Sie nach Vorschlägen, wie sich unfallträchtige Situationen künftig vermeiden lassen. Setzen Sie Medien gezielt ein. Arbeitsschutz-Software unterstützt Sie mit Diagrammen und Bildvorschlägen, besser sind aber auch hier eigene Fotos oder andere Dokumente mit Bezug zur betrieblichen Wirklichkeit.

Bild: Bigstockphoto.com / Rido81

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