UXDE dot Net

Weiterbildung: Fördermöglichkeiten für Selbstständige

Veröffentlicht von am

Der Müllhaufen veralteten Wissens wächst ebenso schnell, wie die Halbwertszeit sicher geglaubter Fakten abnimmt. Dazu braucht man gar nicht Megatrends wie die Digitalisierung zu bemühen. Kennen Sie noch den Merkspruch für die neun Planeten unseres Sonnensystems? Vergessen Sie ihn – es sind nur noch acht, seit Pluto 2006 zum Zwergplaneten degradiert wurde. Seminare zur Weiterbildung kosten Geld und vor allem Zeit, und das bedeutet Einkommensausfall. Der Staat fördert die wichtige Investition in die Zukunft auch bei Selbstständigen in vielfältiger Weise.

Aufstieg mit Zuschuss

Rund siebenhundert Angebote zur Fortbildung stehen Selbstständigen offen, wenn sie eine Förderung durch Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen. Die Leistung besteht aus zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen. Sie war früher unter dem Namen Meister-BAföG bekannt, gilt aber beispielsweise auch für die Weiterbildung zum Techniker oder Betriebswirt. Voraussetzung ist ein Lehrgang, der mindestens vierhundert Unterrichtsstunden umfasst und mit einem Abschluss oberhalb des Qualifikationsniveaus einer kaufmännischen Abschlussprüfung bzw. Gesellenprüfung endet. Besonders interessant für Selbstständige: Gefördert wird auch eine Weiterbildung in Teilzeit abends oder am Wochenende. Die maximale Förderhöhe für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt 40 % oder 15.000 Euro. Durch Kombination mit einem KfW-Darlehen lässt sich der Eigenanteil bei erfolgreichem Abschluss sogar auf rund ein Drittel der Gesamtkosten reduzieren. Besonders gute Azubis haben die Chance auf ein Aufstiegsstipendium. Dafür bedarf es aber einer Abschlussnote von 1,9 oder besser, alternativ eine gute Platzierung bei einem überregionalen beruflichen Wettbewerb oder einer Empfehlung durch den Arbeitgeber. Für ein anschließendes Erststudium in Vollzeit gibt es 735 Euro monatlich plus Büchergeld und gegebenenfalls einer Betreuungspauschale für Kleinkinder, unabhängig vom Einkommen. Berufsbegleitende Studien werden mit bis zu 2.400 Euro jährlich bezuschusst. Eine vergleichbare Förderung gibt es auch mit dem Weiterbildungsstipendium, dies aber nur für junge Fachkräfte bis 24 Jahre.

Bildungsprämie als Gutscheine

Im Rahmen des Programms Bildungsprämie erhalten Sie bei einem steuerpflichtigen Einkommen bis 20.000 Euro (gemeinsam veranlagte Partner 40.000 Euro) einen Prämiengutschein. Die genauen Förderregeln sind je nach Bundesland unterschiedlich, grundsätzlich wird bei Kursgebühren bis 1.000 Euro die Hälfte der Kosten übernommen. Längere und teurere Weiterbildungen werden aus demselben Programm über den sogenannten Spargutschein finanziert. Er erlaubt vorzeitigen Zugriff auf Geld, das im Rahmen vermögenswirksamer Leistungen angespart wurde und deshalb eigentlich sieben Jahre lang nicht angetastet werden darf. Erkundigen Sie sich auch nach einer Unterstützung der Bundesländer. Hamburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen halten entsprechende Angebote für selbstständig Tätige bereit.

Bild: Bigstockphoto.com / Yurolaitsalbert

Der Autor

redaktion

You can find on , and .

Comments are closed.